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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

1. An die in unseren Angeboten genannten Preise halten wir uns jeweils einen Monat gebunden, später sind sie freibleibend. Alle Vereinbarungen und Zusagen bedürfen, wenn sie für uns verbindlich sein sollen, der schriftlichen Form.

 

2. Die Preise verstehen sich ab unserem Werk, ohne Mehrwertsteuer, Verpackung und Porto.

 

3. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl und unserem Ermessen, jedoch ausschließlich auf Gefahr des Empfängers. Verpackung wird nach Aufwand berechnet.

 

4. Entwürfe und Zeichnungen, die durch uns gefertigt wurden, dürfen ohne unsere Genehmigung weder kopiert, noch dritten Personen oder Mitbewerbern zugänglich gemacht werden.

 

5. Jeder Auftrag/Bestellung ist uns schriftlich einzureichen. Wir behalten uns Mehr- bzw. Minderlieferungen vor.

 

6. Die Lieferzeit wird unverbindlich genannt. Sie beginnt stets dann zu laufen, wenn sämtliche der Ausführung der Aufträge entgegenstehenden Unklarheiten durch den Auftraggeber beseitigt sind. Eine Garantie für die Einhaltung der Lieferzeit kann nicht übernommen werden. Dieses gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt.

Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

 

7. Für Fehler, die in mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Bestellungen enthalten sind, oder durch undeutliche Angaben des Bestellers entstanden sind, haften wir nicht. Es haftet in allen Fällen der Auftraggeber für den Auftrag. Die Begutachtung von Korrekturabzügen oder Zeichnungen entbindet uns von jeder Verantwortung für nicht beanstandete Fehler.

 

8. Korrekturabzüge werden zu 50% des Warenwertes berechnet, mindestens jedoch 20,00 Euro, wenn von Seiten des Auftraggebers vom Produkt zurückgetreten wird. Uns bleibt das Reproduktionsrecht für eigene Entwürfe vorbehalten.

 

9. Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich erfolgen. Eine Ersatzleistung bei berechtigter Beanstandung erstreckt sich nur auf die Beseitigung nachgewiesener Mängel. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Kleine Unregelmäßigkeiten und geringe Abweichungen in der Gestaltung und den Farben, wie sie bei der Eigenart der Herstellung vorkommen, berechtigen nicht zu Abzügen oder der Annahmeverweigerung.

 

10. Transportschäden sind bei der Warenannahme sofort dem Auslieferer (Paketdienst) und uns schriftlich (z.B. Telefax) anzuzeigen. Wir übernehmen keine Haftung, siehe auch Punkt 6 Lieferung/Gefahrenübergang.  

 

11. Falsch bestellte Ware können wir nicht zurücknehmen.

 

12. Alle Fälle höherer Gewalt, Materialmangel, Betriebsstörungen usw. entbinden uns von der Lieferung. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers infolge Nichtlieferung, oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. 

 

13. Uns steht gegenüber dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Dieses Recht erstreckt sich auf alle gelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen.

 

14. Neukunden werden bei den ersten drei Lieferungen nur auf Barzahlung, Vorkasse oder 50% Anzahlung beliefert. Bei Zahlungsunregelmäßigkeiten behalten wir uns das Recht vor, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern.

 

15. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto auszugleichen.

 

16. Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

17. Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext, unser Firmenzeichen oder unsere Betriebs- bzw. Kennummer nach Maßgabe oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art aufzubringen.

 

18. Mit der Auftragserteilung an uns gelten unsere Bedingungen als in vollem Umfang angenommen, auch bei Vorhandensein entgegenstehender eigener Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

19. Es gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

 

 

 


20. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

21. Der Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Schweinfurt. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.